Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Erlassung des Heimarbeitstarifs für die Be- und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.01.2026
Außerkrafttretensdatum
Index
60/04 Arbeitsrecht allgemein
Text
Entgelte
§ 2.Paragraph 2,
Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind unter Zugrundelegung des Kollektivvertrages für das chemische Gewerbe, gemäß dem in der Lohnstufe 3 mit 11,49 € festgesetzten Stundenlohn zu berechnen.
Im RIS seit
15.01.2026
Zuletzt aktualisiert am
15.01.2026
Gesetzesnummer
20013089
Dokumentnummer
NOR40275167