Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Verwendung der Mittel der Gesundheitsreformfonds
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.04.2026
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
GRFG-VO
Index
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Text
Verteilung und Verwendung der Mittel der Fonds
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Die konkreten Zielvorgaben und die je Zielvorgabe und Träger der Krankenversicherung für die Jahre 2026 und 2027 pro Jahr insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel legt die Anlage 1 zu dieser Verordnung fest.
(2)Absatz 2,Anlage 1 zu dieser Verordnung definiert in Spalte 1 Zielvorgaben für die Themenkreise „Versorgung“, „Vorsorge“ sowie „Kundenservice und Digitalisierung“ und in Spalte 2 die zu erreichenden Messgrößen je Zielvorgabe. Darüber hinaus sind in der jeweiligen Zeile die dafür für das jeweilige Jahr insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel je Träger der Krankenversicherung aufgeschlüsselt.
Im RIS seit
30.03.2026
Zuletzt aktualisiert am
30.03.2026
Gesetzesnummer
20013129
Dokumentnummer
NOR40276791