Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
BMWKMS-GAVO 2026
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
19.02.2026
Außerkrafttretensdatum
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
Ziel der Grundausbildung
§ 2.Paragraph 2,
Ziel der Grundausbildung ist es, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Grund- und Übersichtskenntnisse sowie fachliche und methodische Fähigkeiten, die für den vorgesehenen Aufgabenbereich erforderlich sind, die Besonderheiten des Dienstes im Ressortbereich und Kenntnisse über die Funktionsweise der österreichischen staatlichen Institutionen und der Europäischen Union zu vermitteln.
Schlagworte
Grundkenntnis
Im RIS seit
18.02.2026
Zuletzt aktualisiert am
18.02.2026
Gesetzesnummer
20013105
Dokumentnummer
NOR40276200