Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
BMWKMS-GAVO 2026
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
19.02.2026
Außerkrafttretensdatum
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
Anwendungsbereich
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ressortbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, die auf Grund des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 oder dienstvertraglicher Vereinbarungen zur Absolvierung einer Grundausbildung verpflichtet sind oder für die gemäß Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 der erfolgreiche Abschluss einer Grundausbildung als Ernennungs- oder Definitivstellungserfordernis vorgesehen ist.
(2)Absatz 2,Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entlohnungsgruppe h1 haben ihre Grundausbildung analog den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 3 oder v3, jene der Entlohnungsgruppe h2 oder h3 analog jenen der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 4, A 5 oder v4 zu absolvieren, sofern sie auf Grund rechtlicher Bestimmungen oder dienstvertraglicher Vereinbarungen zur Absolvierung einer Grundausbildung verpflichtet sind.
(3)Absatz 3,Der Ressortbereich im Sinne dieser Verordnung umfasst:
die Zentralleitung des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport gemäß Geschäftseinteilung,
Bedienstete, die als lebende Subventionen in Museen eingesetzt sind
Schlagworte
Ernennungserfordernis, Verwendungsgruppe
Im RIS seit
18.02.2026
Zuletzt aktualisiert am
18.02.2026
Gesetzesnummer
20013105
Dokumentnummer
NOR40276199