Bundesrecht konsolidiert

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NoVA-Selbstberechnungsverordnung § 5

Kurztitel

NoVA-Selbstberechnungsverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 157/2026

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 5

Inkrafttretensdatum

01.07.2026

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

NoVA-SBV

Index

32/05 Verbrauchsteuern

Text

Zulässigkeit der Selbstberechnung

Paragraph 5,
  1. Absatz eins,Der Parteienvertreter hat im Zuge der Beauftragung durch den Abgabenschuldner zu prüfen, ob die Selbstberechnung und Abfuhr der Abgaben zulässig ist.
  2. Absatz 2,Wird der Auftrag zur Selbstberechnung und Abfuhr der Normverbrauchsabgabe in Fällen des Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer eins a, NoVAG 1991 erteilt, darf die Sperre in der Genehmigungsdatenbank gemäß Paragraph 30 a, KFG 1967 nur dann aufgehoben werden, wenn auch die Umsatzsteuer durch den Parteienvertreter selbstberechnet und entrichtet wird.

Im RIS seit

30.06.2026

Zuletzt aktualisiert am

30.06.2026

Gesetzesnummer

20013206

Dokumentnummer

NOR40278791

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2026/157/P5/NOR40278791

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