(2)Absatz 2,Wird der Auftrag zur Selbstberechnung und Abfuhr der Normverbrauchsabgabe in Fällen des § 7 Abs. 1 Z 1a NoVAG 1991 erteilt, darf die Sperre in der Genehmigungsdatenbank gemäß § 30a KFG 1967 nur dann aufgehoben werden, wenn auch die Umsatzsteuer durch den Parteienvertreter selbstberechnet und entrichtet wird.Wird der Auftrag zur Selbstberechnung und Abfuhr der Normverbrauchsabgabe in Fällen des Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer eins a, NoVAG 1991 erteilt, darf die Sperre in der Genehmigungsdatenbank gemäß Paragraph 30 a, KFG 1967 nur dann aufgehoben werden, wenn auch die Umsatzsteuer durch den Parteienvertreter selbstberechnet und entrichtet wird.