darzustellen, dass er über genügend geeignetes Personal mit ausreichend Kenntnissen des österreichischen Abgabenrechtes verfügt. Folgende Kenntnisse sind erforderlich:
Kenntnis der Bestimmungen des NoVAG 1991, Umsatzsteuergesetzes 1994 (UStG 1994), BGBl. Nr. 663/1994 und der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, alle in der jeweils geltenden Fassung, die die Subsumtion der möglichen Sachverhalte unter die steuerbaren Vorgänge, die maßgebliche Bemessungsgrundlage, die Tarifberechnung sowie die Abgabenerhebung, betreffen.Kenntnis der Bestimmungen des NoVAG 1991, Umsatzsteuergesetzes 1994 (UStG 1994), Bundesgesetzblatt Nr. 663 aus 1994, und der Bundesabgabenordnung (BAO), Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1961,, alle in der jeweils geltenden Fassung, die die Subsumtion der möglichen Sachverhalte unter die steuerbaren Vorgänge, die maßgebliche Bemessungsgrundlage, die Tarifberechnung sowie die Abgabenerhebung, betreffen. Kenntnis der wichtigsten einschlägigen Bestimmungen in den EU-Richtlinien und EU-Verordnungen, die die Erhebung von Zulassungssteuern und die Umsatzsteuer betreffen.
Kenntnis der wichtigsten Bestimmungen des KFG 1967 und der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 (KDV 1967), BGBl. Nr. 399/1967, in der jeweils geltenden Fassung, die die kraftfahrrechtliche Einstufung von Kraftfahrzeugen, die Genehmigungsdatenbank sowie Zulassungsverpflichtung betreffen.Kenntnis der wichtigsten Bestimmungen des KFG 1967 und der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 (KDV 1967), Bundesgesetzblatt Nr. 399 aus 1967,, in der jeweils geltenden Fassung, die die kraftfahrrechtliche Einstufung von Kraftfahrzeugen, die Genehmigungsdatenbank sowie Zulassungsverpflichtung betreffen. Kenntnis der Bestimmungen der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über das Versehen der Genehmigungsdaten oder Typendaten bestimmter Fahrzeuge oder Fahrzeugkategorien mit einer Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank, BGBl. II Nr. 406/2008 in der jeweils geltenden Fassung.Kenntnis der Bestimmungen der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über das Versehen der Genehmigungsdaten oder Typendaten bestimmter Fahrzeuge oder Fahrzeugkategorien mit einer Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 406 aus 2008, in der jeweils geltenden Fassung. Kenntnis der Informationsquellen für Werte in den einzelnen Datenfeldern der Genehmigungsdatenbank und deren Bedeutung bei der Selbstberechnung der Abgaben.
Zu diesem Zweck sind Schulungsunterlagen zur Verfügung zu stellen. In diesen Unterlagen ist die konkrete Vorgangsweise zur Durchführung der unterschiedlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Selbstberechnung darzustellen;