(3)Absatz 3,Eine Spezialisierungsausbildung hat einen theoretischen und praktischen Teil zu beinhalten. Mindestens 60% des Gesamtausbildungsumfanges hat die theoretische Ausbildung und mindestens 25% des Gesamtausbildungsumfanges die praktische Ausbildung zu umfassen. Praktische Übungen ohne Patientenkontakt (Dritter Lernort, Simulation) können sowohl im Rahmen der theoretischen wie auch der praktischen Ausbildung durchgeführt werden, wobei diese 20% des Gesamtausmaßes der praktischen Ausbildung nicht überschreiten dürfen.