(1)Absatz eins,Das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist am 30. Mai 2026
in der Zeit von 09:00 bis 19:00 Uhr auf der A 12 Inntal Autobahn und der A 13 Brenner Autobahn in Fahrtrichtung Staatsgrenze Österreich/Italien, sowie
in der Zeit von 09:00 bis 18:00 Uhr auf der A 14 Rheintal/Walgau Autobahn
verboten, wenn das Ziel der Fahrt über den Autobahnabschnitt Hauptmautstelle Schönberg bis Anschlussstelle Brenner Nord der A 13 Brenner Autobahn erreicht werden soll.