Bundesrecht konsolidiert

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Frühjahrs-Fahrverbotskalender A 10 2026 § 1

Kurztitel

Frühjahrs-Fahrverbotskalender A 10 2026

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 121/2026

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

16.05.2026

Außerkrafttretensdatum

31.12.2026

Index

90/01 Straßenverkehrsrecht

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Text

Paragraph eins,

Das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist auf der A 10 Tauern Autobahn auf der Richtungsfahrbahn Salzburg (Fahrtrichtung Norden) zwischen dem Knoten Villach und dem Knoten Salzburg von Montag, 18. Mai 2026, ab 11 Uhr vormittags bis einschließlich Samstag, 23. Mai 2026, bis 4 Uhr in der Früh verboten.

Im RIS seit

15.05.2026

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2026

Gesetzesnummer

20013174

Dokumentnummer

NOR40277822

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2026/121/P1/NOR40277822

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