Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Grundausbildungsverordnung – BMB
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.01.2026
Außerkrafttretensdatum
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
Anwendungsbereich
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für jene Bediensteten im Ressortbereich des Bundesministeriums für Bildung, die in einem öffentlich-rechtlichen oder vertraglichen Dienstverhältnis zum Bund stehen und für die gemäß Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) der erfolgreiche Abschluss einer Grundausbildung als Ernennungs- oder Definitivstellungserfordernis vorgesehen ist, oder die auf Grund des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG) oder dienstvertraglicher Vereinbarungen zur Absolvierung einer Grundausbildung verpflichtet sind.
(2)Absatz 2,Bedienstete anderer Ressorts, ausgegliederter Rechtsträger oder Personen, die in keinem Dienst- oder Vertragsverhältnis zum Bund stehen, können an Ausbildungsmaßnahmen nach Maßgabe freier Plätze teilnehmen.
Schlagworte
Ernennungserfordernis, Dienstverhältnis
Im RIS seit
28.04.2026
Zuletzt aktualisiert am
28.04.2026
Gesetzesnummer
20013161
Dokumentnummer
NOR40277446