Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Land- und Forstwirtschaftliche Schulveranstaltungen-Reisegebühren-Verordnung 2025
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
29.05.2025
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
LuFSchVRGV
Index
63/05 Reisegebührenvorschrift
Text
In- und Außerkrafttreten; Übergangsbestimmungen
§ 5.Paragraph 5,
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Festsetzung der Reisegebühren für die Teilnahme an Schulveranstaltungen, BGBl. Nr. 3/1987, außer Kraft.Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Festsetzung der Reisegebühren für die Teilnahme an Schulveranstaltungen, Bundesgesetzblatt Nr. 3 aus 1987,, außer Kraft. (2)Absatz 2,Auf Schulveranstaltungen, die vor dem Außerkrafttreten der Verordnung über die Festsetzung der Reisegebühren für die Teilnahme an Schulveranstaltungen, BGBl. Nr. 3/1987, begonnen haben, ist die genannte Verordnung weiterhin anzuwenden.Auf Schulveranstaltungen, die vor dem Außerkrafttreten der Verordnung über die Festsetzung der Reisegebühren für die Teilnahme an Schulveranstaltungen, Bundesgesetzblatt Nr. 3 aus 1987,, begonnen haben, ist die genannte Verordnung weiterhin anzuwenden.
Schlagworte
Inkrafttreten
Im RIS seit
30.05.2025
Zuletzt aktualisiert am
30.05.2025
Gesetzesnummer
20012893
Dokumentnummer
NOR40269504