Bundesrecht konsolidiert

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Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für das Jahr 2020 Art. 1

Kurztitel

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für das Jahr 2020

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 90/2025

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

22.05.2025

Außerkrafttretensdatum

Index

27/01 Rechtsanwälte

Text

Die Höhe der vom Bund nach Paragraph 47, Absatz 5, RAO gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach Paragraph 45, RAO bestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach Paragraph 16, Absatz 4, RAO wird für das Jahr 2020 mit insgesamt 3 154 639,62 Euro festgesetzt.

Im RIS seit

22.05.2025

Zuletzt aktualisiert am

22.05.2025

Gesetzesnummer

20012887

Dokumentnummer

NOR40269341

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2025/90/A1/NOR40269341

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