(3)Absatz 3,Wird mit der Standardzollanmeldung auch der Antrag auf Bewilligung eines besonderen Verfahrens gemäß Art. 163 der Delegierten Verordnung zum Zollkodex eingebracht, so sind in der Zollanmeldung zusätzlich die in Anhang A, Titel II, Abschnitt 2, Spalte A163, der Delegierten Verordnung zum Zollkodex vorgesehenen Angaben zu machen.Wird mit der Standardzollanmeldung auch der Antrag auf Bewilligung eines besonderen Verfahrens gemäß Artikel 163, der Delegierten Verordnung zum Zollkodex eingebracht, so sind in der Zollanmeldung zusätzlich die in Anhang A, Titel römisch zwei, Abschnitt 2, Spalte A163, der Delegierten Verordnung zum Zollkodex vorgesehenen Angaben zu machen.