Der Aufgabenbereich der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst wurde mit Wirksamkeit vom 03.03.2025 gemäß Art. 78 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes dem Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres Mag. Jörg Leichtfried zur Besorgung übertragen.Der Aufgabenbereich der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst wurde mit Wirksamkeit vom 03.03.2025 gemäß Artikel 78, Absatz 3, des Bundes-Verfassungsgesetzes dem Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres Mag. Jörg Leichtfried zur Besorgung übertragen.