Bundesrecht konsolidiert

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Aufgabenübertragung an den Staatssekretär Art. 2

Kurztitel

Aufgabenübertragung an den Staatssekretär

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 43/2025 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 73/2025

Typ

K

§/Artikel/Anlage

Art. 2

Inkrafttretensdatum

18.04.2025

Außerkrafttretensdatum

Index

14/01 Verwaltungsorganisation

Text

Folgender Aufgabenbereich wurde mit Wirksamkeit vom 8. April 2025 gemäß Artikel 78, Absatz 3, des Bundes-Verfassungsgesetzes dem Staatssekretär im Bundeskanzleramt Alexander Pröll, LL.M. - zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben - zur Besorgung übertragen:

  1. Ziffer eins
    Grundsatzfragen der Förderung des österreichisch-jüdischen Kulturerbes und der Bekämpfung von Antisemitismus.
  2. Ziffer 2
    Allgemeine Personalangelegenheiten von öffentlich Bediensteten, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallen.
    Dazu gehören insbesondere auch: Dienst- und Besoldungsrecht, Pensionsrecht, Dienstrechtsverfahren und dienstrechtliche Organisationsmaßnahmen. Personalplan des Bundes und Arbeitsplatzbewertung. Personalkapazitätscontrolling. Allgemeine Angelegenheiten der Aus- und Weiterbildung von öffentlich Bediensteten. Allgemeine Angelegenheiten der Dienstprüfungen. Allgemeine Angelegenheiten der beruflichen Vertretung von öffentlich Bediensteten. Allgemeine Angelegenheiten der Besoldung sowie des Personalinformations- und Berichtswesens. Hinwirken auf eine gleichwertige Entwicklung des Dienstrechtes, des Personalvertretungsrechtes und des Dienstnehmerschutzes der öffentlich Bediensteten des Bundes, der Länder undder Gemeinden. Angelegenheiten der Personalvertretungsaufsichtsbehörde sowie der Bundesdisziplinarbehörde. Allgemeine Angelegenheiten der Anwerbung von Bediensteten des Bundes und Setzung von Maßnahmen zur Förderung der Mobilität im Bundesdienst (Mobilitätsmanagement).

Schlagworte

Dienstrecht, Ausbildung, Personalinformationswesen

Im RIS seit

18.04.2025

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2025

Gesetzesnummer

20012851

Dokumentnummer

NOR40269228

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2025/43/A2/NOR40269228

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