bei aktiven Tierärztinnen und Tierärzten der/die Berufssitz(e) oder Dienstort(e) sowie bei Personen, die den Beruf gemäß § 7 Abs. 1 TÄG, ausüben, den Hinweis auf die grenzüberschreitende Tätigkeit;bei aktiven Tierärztinnen und Tierärzten der/die Berufssitz(e) oder Dienstort(e) sowie bei Personen, die den Beruf gemäß Paragraph 7, Absatz eins, TÄG, ausüben, den Hinweis auf die grenzüberschreitende Tätigkeit;