Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
NEHG-Durchführungsverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
31.12.2025
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
NEHG-DV
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Beachte
zum Bezugszeitraum vgl. § 29
Text
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Anwendungsbereich und Zweck
§ 1.Paragraph eins,
Diese Verordnung regelt die technische Ausgestaltung und organisatorische Durchführung der Verfahren sowie die automationsunterstützte Übermittlung von Daten nach dem Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 – NEHG 2022, BGBl. I Nr. 10/2022 in der jeweils geltenden Fassung. Die Verordnung ist in Abschnitte gegliedert, wobei sich einzelne Abschnitte nur auf Regelungsinhalte beziehen, die in der jeweiligen Handelsphase gemäß § 9 NEHG 2022 zur Anwendung gelangen. Diese Verordnung regelt die technische Ausgestaltung und organisatorische Durchführung der Verfahren sowie die automationsunterstützte Übermittlung von Daten nach dem Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 – NEHG 2022, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 10 aus 2022, in der jeweils geltenden Fassung. Die Verordnung ist in Abschnitte gegliedert, wobei sich einzelne Abschnitte nur auf Regelungsinhalte beziehen, die in der jeweiligen Handelsphase gemäß Paragraph 9, NEHG 2022 zur Anwendung gelangen.
Im RIS seit
12.01.2026
Zuletzt aktualisiert am
12.01.2026
Gesetzesnummer
20013079
Dokumentnummer
NOR40274912