Bundesrecht konsolidiert

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Geschäftsordnung des Bundesschätzungsbeirates, der Landesschätzungsbeiräte sowie der Schätzungsausschüsse § 1

Kurztitel

Geschäftsordnung des Bundesschätzungsbeirates, der Landesschätzungsbeiräte sowie der Schätzungsausschüsse

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 329/2025

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

31.12.2025

Außerkrafttretensdatum

Index

33 Bewertungsrecht

Text

Bundesschätzungsbeirat

Paragraph eins,

Der Bundesschätzungsbeirat dient der Unterstützung und Beratung des Bundesministers für Finanzen bei der Bodenschätzung und hat insbesondere die Aufgabe, bei der Auswahl und Schätzung der Bundesmusterstücke mitzuwirken.

Im RIS seit

12.01.2026

Zuletzt aktualisiert am

12.01.2026

Gesetzesnummer

20013075

Dokumentnummer

NOR40274830

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2025/329/P1/NOR40274830

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