Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Geschäftsordnung des Bundesschätzungsbeirates, der Landesschätzungsbeiräte sowie der Schätzungsausschüsse
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
31.12.2025
Außerkrafttretensdatum
Index
33 Bewertungsrecht
Text
Bundesschätzungsbeirat
§ 1.Paragraph eins,
Der Bundesschätzungsbeirat dient der Unterstützung und Beratung des Bundesministers für Finanzen bei der Bodenschätzung und hat insbesondere die Aufgabe, bei der Auswahl und Schätzung der Bundesmusterstücke mitzuwirken.
Im RIS seit
12.01.2026
Zuletzt aktualisiert am
12.01.2026
Gesetzesnummer
20013075
Dokumentnummer
NOR40274830