(1)Absatz eins,Die Ausweise für Ärztinnen und Ärzte (Ärztinnen-/Ärzteausweise) haben dem Muster gemäß der Anlage 1 zu entsprechen. Die Vorderseite der scheckkartenförmigen Plastikkarte hat der ISO 7810 zu entsprechen und den Aufdruck ,,ÖÄK Österreichische Ärztekammer“, ,,Austrian Medical Chamber“, ,,Ausweis für Ärztinnen und Ärzte“, den entsprechenden akademischen Grad, Vornamen, Familienname und Geburtsdatum der Ärztin oder des Arztes, Ausweisnummer (Arztnummer), Ausstellungsdatum, das gelaserte Bild sowie die gelaserte Unterschrift der Ärztin oder des Arztes zu enthalten.