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Festsetzung des Mindestlohntarifs für Helferinnen und Helfer (Assistentinnen und Assistenten) und Kinderbetreuerinnen und Kinderbetreuer in Privatkindergärten, -krippen und -horten (Privatkindertagesheimen) § 1

Kurztitel

Festsetzung des Mindestlohntarifs für Helferinnen und Helfer (Assistentinnen und Assistenten) und Kinderbetreuerinnen und Kinderbetreuer in Privatkindergärten, -krippen und -horten (Privatkindertagesheimen)

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 312/2025

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.01.2026

Außerkrafttretensdatum

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Text

Mindestlohntarif
für Helferinnen und Helfer (Assistentinnen und Assistenten) und Kinderbetreuerinnen und Kinderbetreuer in Privatkindergärten, -krippen und -horten (Privatkindertagesheimen)

M 22/2025/XXII/96/2

Geltungsbereich

Paragraph eins,

Dieser Mindestlohntarif gilt für:

  1. Ziffer eins
    Fachlich:
    Privatkindergärten, -kinderkrippen, -horte (Privatkindertagesheime) und -kindergruppen, die in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
    1. Litera a
      weder selbst kollektivvertragsfähig noch Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind oder
    2. Litera b
      nach Inkrafttreten des Mindestlohntarifes die Kollektivvertragsfähigkeit erlangen oder einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft beitreten, solange für sie kein Kollektivvertrag abgeschlossen wird.
  2. Ziffer 2
    Räumlich: Republik Österreich.
  3. Ziffer 3
    Persönlich:
    Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dieser Privatkindergärten, -kinderkrippen und -horte (Privatkindertagesheime), die über keine pädagogische Ausbildung im Sinne des Paragraph 2, Absatz eins, 2, 5, oder 6 oder Paragraph 4, Absatz eins, des Mindestlohntarifes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in privaten Kinderbildungseinrichtungen und in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen (M 21/2025/XXII/96/1) verfügen, und als Helferinnen und Helfer, Assistentinnen und Assistenten oder Kinderbetreuerinnen und Kinderbetreuer sowie
    Hilfskräfte, die z. B. in der Reinigung der oben genannten Einrichtungen oder in privaten Kindergruppen beschäftigt werden

Schlagworte

Privatkrippe, Privathort, Privatkinderkrippe, Privatkindergruppe

Im RIS seit

22.12.2025

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2025

Gesetzesnummer

20013062

Dokumentnummer

NOR40273714

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2025/312/P1/NOR40273714

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