(7)Absatz 7,Für die Betreuung einer maschinellen Waschküche (Reinigung, Wartung und Beaufsichtigung der Maschinen und des Waschraumes gemäß § 4 Abs. 3 Hausbesorgergesetz) gebühren pro Waschmaschine samt allfälligen Zusatzmaschinen 27,63 € monatlich. Wird von der Betreuerin bzw. vom Betreuer ein Inkasso für die Benützung der Einrichtungen durchgeführt, so gebührt außerdem ein Entgelt von 3% der einkassierten Summe. Wenn jedoch die Berechnung des Entgeltes durch die Hausbesorgerin bzw. den Hausbesorger aufgrund des Verbrauches von Strom oder Gas erfolgt, gebührt ein Entgelt von 5% der einkassierten Summe.Für die Betreuung einer maschinellen Waschküche (Reinigung, Wartung und Beaufsichtigung der Maschinen und des Waschraumes gemäß Paragraph 4, Absatz 3, Hausbesorgergesetz) gebühren pro Waschmaschine samt allfälligen Zusatzmaschinen 27,63 € monatlich. Wird von der Betreuerin bzw. vom Betreuer ein Inkasso für die Benützung der Einrichtungen durchgeführt, so gebührt außerdem ein Entgelt von 3% der einkassierten Summe. Wenn jedoch die Berechnung des Entgeltes durch die Hausbesorgerin bzw. den Hausbesorger aufgrund des Verbrauches von Strom oder Gas erfolgt, gebührt ein Entgelt von 5% der einkassierten Summe.