fachlich: nur für die Reinhaltung, Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften und in Häusern durch die unter Z 2 genannten Personen.fachlich: nur für die Reinhaltung, Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften und in Häusern durch die unter Ziffer 2, genannten Personen.