Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 20
Inkrafttretensdatum
05.12.2025
Außerkrafttretensdatum
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Gleitender Wiedereinstieg
§ 20.Paragraph 20,
Es soll ein gleitender Wiedereinstieg insbesondere auch in qualifizierten Bereichen mit begleitenden Maßnahmen wie Umorganisation, entsprechende Reduzierung des Aufgabenbereiches bei Teilzeitbeschäftigung, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch, ermöglicht werden.
Schlagworte
Mitarbeiterinnengespräch
Im RIS seit
05.12.2025
Zuletzt aktualisiert am
05.12.2025
Gesetzesnummer
20013036
Dokumentnummer
NOR40273151