Beschäftigungsgruppe 4
Qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die als Assistentinnen und Assistenten von Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern beschäftigt sind, selbständige Buchhalterinnen und Buchhalter bis zur Rohbilanz, selbständige Lohnverrechnerinnen und Lohnverrechner, selbständige Sekretärinnen und Sekretäre, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im 1. Praxisjahr, Korrespondentinnen und Korrespondenten mit für die Tätigkeit ausreichenden Fremdsprachenkenntnissen und/oder Kundenbetreuung. Personen, die sprachlich qualifiziert Übersetzungsdienste leisten. Ferner im Bereich der EDV: Operatorinnen bzw. Operatoren und Personen, die mit der EDV-mäßigen Erstellung von Layout und Grafik beauftragt sind.
Personen, die Lern- und Freizeitbetreuung leisten.
Nachhilfelehrerinnen und Nachhilfelehrer.
Für die Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche gebührt ein monatliches Bruttogehalt im