Bundesrecht konsolidiert

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Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Niederösterreich § 6

Kurztitel

Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Niederösterreich

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 259/2025

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 6

Inkrafttretensdatum

01.01.2026

Außerkrafttretensdatum

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Text

Tief- und Palettengaragen

Paragraph 6,

Für die Reinigung der Tief- und Palettengaragen einschließlich der (allenfalls) notwendigen Wartung und Beaufsichtigung der in diesen Anlagen vorhandenen technischen Einrichtungen gebührt pro Quadratmeter der zu reinigenden Boden(Nutz)fläche monatlich ein Entgelt in der in Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 2, des Mindestlohntarifs für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, M 4/2025/XXVI/99/4, festgesetzten Höhe.

Schlagworte

Tiefgarage

Im RIS seit

28.11.2025

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2025

Gesetzesnummer

20013021

Dokumentnummer

NOR40272959

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2025/259/P6/NOR40272959

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