Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Niederösterreich
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 6
Inkrafttretensdatum
01.01.2026
Außerkrafttretensdatum
Index
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Text
Tief- und Palettengaragen
§ 6.Paragraph 6,
Für die Reinigung der Tief- und Palettengaragen einschließlich der (allenfalls) notwendigen Wartung und Beaufsichtigung der in diesen Anlagen vorhandenen technischen Einrichtungen gebührt pro Quadratmeter der zu reinigenden Boden(Nutz)fläche monatlich ein Entgelt in der in § 2 Abs. 1 Z 2 des Mindestlohntarifs für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, M 4/2025/XXVI/99/4, festgesetzten Höhe. Für die Reinigung der Tief- und Palettengaragen einschließlich der (allenfalls) notwendigen Wartung und Beaufsichtigung der in diesen Anlagen vorhandenen technischen Einrichtungen gebührt pro Quadratmeter der zu reinigenden Boden(Nutz)fläche monatlich ein Entgelt in der in Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 2, des Mindestlohntarifs für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, M 4/2025/XXVI/99/4, festgesetzten Höhe.
Schlagworte
Tiefgarage
Im RIS seit
28.11.2025
Zuletzt aktualisiert am
28.11.2025
Gesetzesnummer
20013021
Dokumentnummer
NOR40272959