Bundesrecht konsolidiert

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Denkmalbeirat § 2

Kurztitel

Denkmalbeirat

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 240/2025

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

13.11.2025

Außerkrafttretensdatum

Index

77 Kunst, Kultur

Text

Aufgaben des Denkmalbeirates

Paragraph 2,
  1. Absatz eins,Der Denkmalbeirat ist ein Gremium zur Beratung der Bundesministerin bzw. des Bundesministers für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport und des Bundesdenkmalamtes zu Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege.
  2. Absatz 2,Der Denkmalbeirat übt diese Beratung aus, indem
    1. Ziffer eins
      er gemäß Paragraph 15, Absatz eins, DMSG vom Bundesdenkmalamt mit allgemeinen Fragestellungen zu Denkmalschutz und Denkmalpflege oder mit konkreten Fragestellungen in einem anhängigen Verwaltungsverfahren befasst wird,
    2. Ziffer 2
      seine Mitglieder gemäß Paragraph 15, Absatz 6, DMSG vom Bundesdenkmalamt, vom Bundesverwaltungsgericht oder von einem Verwaltungsgericht der Länder als Sachverständige beigezogen werden,
    3. Ziffer 3
      er gemäß Paragraph 15, Absatz 4, DMSG über Ersuchen der Bundesministerin bzw. des Bundesministers für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport oder des Bundesdenkmalamtes oder aus eigener Initiative Wahrnehmungsberichte verfasst,
    4. Ziffer 4
      er sich gegenüber der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport oder dem Bundesdenkmalamt über Ersuchen oder aus eigener Initiative zu allgemeinen oder im Einzelfall bedeutenden Fragen des Denkmalschutzes äußert.
  3. Absatz 3,Vor der Bewilligung der Zerstörung eines geschützten Denkmals ist der Denkmalbeirat gemäß Paragraph 5, Absatz 5, DMSG zu hören. Die Anhörung hat in einem zeitlich angemessenen Zeitabstand, jedenfalls sechs Wochen vor der Bewilligung der Zerstörung eines geschützten Denkmals zu erfolgen.

Im RIS seit

12.11.2025

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2025

Gesetzesnummer

20013000

Dokumentnummer

NOR40272524

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2025/240/P2/NOR40272524

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