Basis für die Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBGBasis für die Überstundenberechnung gemäß Paragraph eins, Absatz eins a, Ziffer eins, KJBG
§ 4.Paragraph 4,
Gibt es in einem Betrieb keinen einschlägigen Facharbeiterlohn iSd § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung von Lehrlingen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, für die Berechnung des Grundlohns und des Überstundenzuschlags ein Stundenlohn von 11,06 € heranzuziehen. Gibt es in einem Betrieb keinen einschlägigen Facharbeiterlohn iSd Paragraph eins, Absatz eins a, Ziffer eins, KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung von Lehrlingen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, für die Berechnung des Grundlohns und des Überstundenzuschlags ein Stundenlohn von 11,06 € heranzuziehen.