Bundesrecht konsolidiert

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Lehrlingseinkommen für Fitnessbetreuerinnen und Fitnessbetreuer § 4

Kurztitel

Lehrlingseinkommen für Fitnessbetreuerinnen und Fitnessbetreuer

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 231/2025

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 4

Inkrafttretensdatum

01.10.2025

Außerkrafttretensdatum

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Text

Basis für die Überstundenberechnung gemäß Paragraph eins, Absatz eins a, Ziffer eins, KJBG

Paragraph 4,

Gibt es in einem Betrieb keinen einschlägigen Facharbeiterlohn iSd Paragraph eins, Absatz eins a, Ziffer eins, KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung von Lehrlingen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, für die Berechnung des Grundlohns und des Überstundenzuschlags ein Stundenlohn von 11,06 € heranzuziehen.

Im RIS seit

28.10.2025

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2025

Gesetzesnummer

20012994

Dokumentnummer

NOR40272366

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2025/231/P4/NOR40272366

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