Bundesrecht konsolidiert

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Erklärung des Kollektivvertrags des Österreichischen Roten Kreuzes 2025 zur Satzung § 2

Kurztitel

Erklärung des Kollektivvertrags des Österreichischen Roten Kreuzes 2025 zur Satzung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 208/2025

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.08.2025

Außerkrafttretensdatum

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Text

Inhalt der Satzung

Paragraph 2,
  1. Absatz eins,Der zwischen dem Österreichischen Roten Kreuz und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA und Gewerkschaft VIDA, abgeschlossene

Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes 2025,

beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter Registerzahl KV 412 aus 2025, hinterlegt und auf der „Verlautbarung- und Informationsplattform des Bundes“ vom 15. Juli 2025 kundgemacht,

wird zur Satzung erklärt.

  1. Absatz 2,Von der Satzungserklärung sind Bestimmungen des angeführten Kollektivvertrages ausgenommen, soweit sie sich auf Fachbereiche außerhalb der in Paragraph eins, Litera a, angeführten Fachbereiche beziehen.
  2. Absatz 3,Weiters werden folgende Bestimmungen des angeführten Kollektivvertrages von der Satzung ausgenommen:
    • Strichaufzählung
      Paragraph eins,,
    • Strichaufzählung
      Paragraph 2,,
    • Strichaufzählung
      Paragraph 47,,
    • Strichaufzählung
      Beilage B: Paragraph eins, zweiter Absatz.
  3. Absatz 4,Im Übrigen werden die in der Vereinbarung enthaltenen bundesländerspezifischen Anhänge für das jeweils darin angeführte Bundesland mit Ausnahmen jener Bestimmungen zur Satzung erklärt, die sich auf Fachbereiche außerhalb der in Paragraph eins, Litera a, angeführten Fachbereiche beziehen.
  4. Absatz 5,Weiters werden folgende Bestimmungen der bundesländerspezifischen Anhänge von der Satzung ausgenommen:
    • Strichaufzählung
      Anhang für das Bundesland Niederösterreich: Pkt. 7,
    • Strichaufzählung
      Anhang für das Bundesland Salzburg: Pkt. 5,
    • Strichaufzählung
      Anhang für das Bundesland Tirol: Teil A Pkt. 14., 15.6. und 18., sowie Teil B Pkt. 6. und 7.6.

Schlagworte

Verlautbarungplattform

Im RIS seit

02.10.2025

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2025

Gesetzesnummer

20012971

Dokumentnummer

NOR40271973

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2025/208/P2/NOR40271973

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