Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Erklärung des Kollektivvertrags des Österreichischen Roten Kreuzes 2025 zur Satzung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.08.2025
Außerkrafttretensdatum
Index
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Text
Satzung des Kollektivvertrages des Österreichischen Roten Kreuzes 2025
S 8/2025/XXII/96/5
Geltungsbereich der Satzung
§ 1.Paragraph eins,
Die Satzung gilt
Fachlich: für Anbieter von Rettungs- und Krankentransportdiensten, ausgenommen Berg-, Wasser-, Höhlen-, Flugrettung und Rettungshundestaffel
Räumlich: für die Republik Österreich
Persönlich: für alle Arbeitgeber/innen im fachlichen Geltungsbereich sowie die von diesen Arbeitgeber/innen im räumlichen Geltungsbereich beschäftigten Arbeitnehmer/innen und Lehrlinge, sofern ihre Arbeitsverhältnisse nicht durch einen gültigen Kollektivvertrag (ausgenommen Kollektivverträge gemäß § 18 Abs. 4 ArbVG) erfasst sind.Persönlich: für alle Arbeitgeber/innen im fachlichen Geltungsbereich sowie die von diesen Arbeitgeber/innen im räumlichen Geltungsbereich beschäftigten Arbeitnehmer/innen und Lehrlinge, sofern ihre Arbeitsverhältnisse nicht durch einen gültigen Kollektivvertrag (ausgenommen Kollektivverträge gemäß Paragraph 18, Absatz 4, ArbVG) erfasst sind.
Schlagworte
Rettungsdienst, Bergrettung, Wasserrettung, Höhlenrettung, Arbeitgeberin, Arbeitnehmerin
Im RIS seit
02.10.2025
Zuletzt aktualisiert am
02.10.2025
Gesetzesnummer
20012971
Dokumentnummer
NOR40271972