Bundesrecht konsolidiert

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Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung-Gebührenverordnung § 6

Kurztitel

Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung-Gebührenverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 202/2025

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 6

Inkrafttretensdatum

23.09.2025

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

BNK-GV

Index

92 Luft- und Weltraumfahrt

Text

Einbringung der Gebühr

Paragraph 6,

Die Gebühren gemäß dieser Verordnung sind binnen 14 Tagen ab Fälligkeit bei der Austro Control GmbH mittels elektronischer Überweisung zu entrichten. Wird die Gebühr nicht ohne weiteres entrichtet, insbesondere nach Erhalt einer Rechnung, ist diese in einem abgesonderten Bescheid gemäß den Bestimmungen des Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), Bundesgesetzblatt Nr. 51 aus 1991, in der jeweils geltenden Fassung, vorzuschreiben.

Im RIS seit

23.09.2025

Zuletzt aktualisiert am

23.09.2025

Gesetzesnummer

20012967

Dokumentnummer

NOR40271835

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2025/202/P6/NOR40271835

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