Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Heimarbeitstarif für Knopfwaren und deren Adjustierung, ausgenommen Zwirnknöpfe, durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.05.2025
Außerkrafttretensdatum
31.05.2026
Index
60/04 Arbeitsrecht allgemein
Beachte
materiell derogiert durch
BGBl. II Nr. 256/2026
Text
Heimarbeitstarif
für Knopfwaren und deren Adjustierung, ausgenommen Zwirnknöpfe, durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
H 9/2025/VIII/38/7
Geltungsbereich
Räumlich: für das Bundesgebiet Österreich.
Fachlich: für Knopfwaren und deren Adjustierung, ausgenommen Zwirnknöpfe, soweit diese Tätigkeit nicht in einen anderen Erzeugungszweig fällt und nicht bereits in einem Heimarbeitsgesamtvertrag oder Heimarbeitstarif geregelt ist.
Persönlich: für alle Auftraggeberinnen und Auftraggeber, die für die unter b) angeführten Arbeiten Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter beschäftigen.
Im RIS seit
08.07.2025
Zuletzt aktualisiert am
20.08.2026
Gesetzesnummer
20012935
Dokumentnummer
NOR40270388