Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Korb- und Bastwaren durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.05.2025
Außerkrafttretensdatum
31.05.2026
Index
60/04 Arbeitsrecht allgemein
Beachte
materiell derogiert durch
BGBl. II Nr. 251/2026
Text
Entgelte
§ 2.Paragraph 2,
Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind mit einem Stundenlohn von 11,32 € zu berechnen.
Im RIS seit
08.07.2025
Zuletzt aktualisiert am
20.08.2026
Gesetzesnummer
20012931
Dokumentnummer
NOR40270367