Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Korb- und Bastwaren durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.05.2025
Außerkrafttretensdatum
31.05.2026
Index
60/04 Arbeitsrecht allgemein
Beachte
materiell derogiert durch
BGBl. II Nr. 251/2026
Text
Heimarbeitstarif
für die Herstellung oder Bearbeitung von Korb- und Bastelwaren durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
H 3/2025/VIII/38/1
Geltungsbereich
Räumlich: für das Bundesgebiet Österreich.
Fachlich: für die Herstellung oder Bearbeitung von Korb- und Bastwaren, soweit ihre Herstellung oder Bearbeitung nicht in einen anderen Erzeugungszweig fällt und nicht bereits in einem Heimarbeitsgesamtvertrag oder Heimarbeitstarif geregelt ist.
Persönlich: für alle Auftraggeberinnen und Auftraggeber, die für die unter b) angeführten Arbeiten Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter beschäftigen.
Schlagworte
Korbware
Im RIS seit
08.07.2025
Zuletzt aktualisiert am
20.08.2026
Gesetzesnummer
20012931
Dokumentnummer
NOR40270366