Bundesrecht konsolidiert

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Feststellung der Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit § 3

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Feststellung der Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 127/2025 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 310/2025

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

19.12.2025

Außerkrafttretensdatum

03.07.2026

Index

41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht

Text

Paragraph 3,
  1. Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft und nach Ablauf von zwölf Monaten nach Inkrafttreten außer Kraft.
  2. Absatz 2,Soweit diese Verordnung auf bundesgesetzliche Vorschriften Bezug nimmt, sind diese in ihrer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens (Absatz eins,) geltenden Fassung anzuwenden.

Im RIS seit

22.12.2025

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2025

Gesetzesnummer

20012919

Dokumentnummer

NOR40273659

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2025/127/P3/NOR40273659

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