Bundesrecht konsolidiert

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Erklärung der Lohnordnung für die Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für gewerbliche Lehrlinge im Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe zur Satzung § 2

Kurztitel

Erklärung der Lohnordnung für die Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für gewerbliche Lehrlinge im Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe zur Satzung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 117/2025

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.07.2025

Außerkrafttretensdatum

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Text

Inhalt der Satzung

Paragraph 2,

 

  1. Ziffer eins
    Die zwischen der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure in der Wirtschaftskammer Österreich und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA und Gewerkschaft vida, am 29. Oktober 2024 abgeschlossene

Lohnordnung für die Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für gewerbliche Lehrlinge im Fußpfleger-, Kosmetiker und Masseurgewerbe (Stand 1. März 2025)

beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter Registerzahl KV 685 aus 2024, hinterlegt und am 23. Dezember 2024 auf der „elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes“ kundgemacht,

wird zur Satzung erklärt.

  1. Ziffer 2
    Von der Satzungserklärung ausgenommen werden die Paragraphen eins, 2, und 8.

Schlagworte

Fußpflegergewerbe, Verlautbarungsplattform

Im RIS seit

27.06.2025

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2025

Gesetzesnummer

20012908

Dokumentnummer

NOR40270035

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2025/117/P2/NOR40270035

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