Bundesrecht konsolidiert

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Erklärung des Kollektivvertrages für die Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für gewerbliche Lehrlinge im Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe zur Satzung § 1

Kurztitel

Erklärung des Kollektivvertrages für die Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für gewerbliche Lehrlinge im Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe zur Satzung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 116/2025

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.07.2025

Außerkrafttretensdatum

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Text

Satzung des Kollektivvertrages für die Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für gewerbliche Lehrlinge im Fußpfleger-, Kosmetiker und Masseurgewerbe
S 3/2025/XX/94/1

Geltungsbereich der Satzung

Paragraph eins,

Die Satzung gilt für

  1. Litera a
    Fachlich: Unternehmen, die aufgrund des Gesetzes durch den Erwerb einer einschlägigen Gewerbeberechtigung der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure der Wirtschaftskammer Österreich angehören (mit Ausnahme der Mitgliedsbetriebe des Berufszweiges der Heilmasseure).
  2. Litera b
    Räumlich: Das Bundesland Steiermark.
  3. Litera c
    Persönlich: Alle Arbeitgeber:innen, die vom fachlichen Geltungsbereich umfasst sind, und für die von diesen Arbeitgeber:innen beschäftigten Arbeitnehmer:innen einschließlich der gewerblichen Lehrlinge, sofern ihre Arbeitsverhältnisse nicht durch einen gültigen Kollektivvertrag (ausgenommen Kollektivverträge gemäß Paragraph 18, Absatz 4, ArbVG) erfasst sind.

Schlagworte

Fußpflegergewerbe

Im RIS seit

27.06.2025

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2025

Gesetzesnummer

20012907

Dokumentnummer

NOR40270030

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2025/116/P1/NOR40270030

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