Bundesrecht konsolidiert

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eHealth-Verordnung 2025 § 7

Kurztitel

eHealth-Verordnung 2025

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 11/2025

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 7

Inkrafttretensdatum

29.01.2025

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

eHealthV 2025

Index

10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht

Text

4. Abschnitt
Spezifische Zugriffsberechtigungen

1. Unterabschnitt
Spezifische Zugriffsberechtigungen auf das zentrale Impfregister

Grundsätze des Zugriffs auf das zentrale Impfregister

Paragraph 7,
  1. Absatz eins,Die Speicherung von Daten im zentralen Impfregister oder die Verarbeitung der im zentralen Impfregister gespeicherten Daten ohne spezifische Zugriffsberechtigung ist unzulässig.
  2. Absatz 2,Die spezifischen Zugriffsberechtigungen auf das zentrale Impfregister gemäß Paragraph 24 f, Absatz 4, in Verbindung mit Paragraph 21, Absatz 4, GTelG 2012 umfassen Zugriffe auf das zentrale Impfregister
    1. Ziffer eins
      für den Betrieb, die Wartung und die technische Weiterentwicklung des eImpfpasses gemäß Paragraph 24 b, Absatz eins, GTelG 2012 (Paragraph 8,),
    2. Ziffer 2
      zur Gesundheitsvorsorge (Paragraph 9,),
    3. Ziffer 3
      zur Wahrnehmung der Rechte von Bürger/innen gemäß Paragraph 24 e, GTelG 2012 (Paragraph 10,),
    4. Ziffer 4
      zum Krisenmanagement (Paragraph 11,) sowie
    5. Ziffer 5
      zum Datenqualitätsmanagement gemäß Paragraph 24 h, GTelG 2012, für Auswertungen gemäß Paragraph 24 g, GTelG 2012 und für die Abrechnung im Rahmen von Impfprogrammen (Paragraph 12,).
  3. Absatz 3,Die spezifischen Zugriffsberechtigungen gemäß Absatz 2, umfassen
    1. Ziffer eins
      schreibende Zugriffe, wenn die Verarbeitung auf eine Speicherung oder Änderung des Datensatzes eingeschränkt ist, und
    2. Ziffer 2
      lesende Zugriffe, wenn die Speicherung oder Änderung des Datensatzes unzulässig ist.
  4. Absatz 4,Die spezifischen Zugriffsberechtigungen können lesend oder schreibend oder lesend und schreibend sein.
  5. Absatz 5,Spezifische Zugriffsberechtigungen führen zu keiner Ausweitung des Berufsrechts.

Schlagworte

Bürgerin

Im RIS seit

03.02.2025

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2025

Gesetzesnummer

20012829

Dokumentnummer

NOR40268299

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2025/11/P7/NOR40268299

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