Einleitungen einer IE-Richtlinien-Anlage haben innerhalb von vier Jahren nach der Veröffentlichung des Durchführungsbeschlusses 2019/2031 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates für die Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie, ABl. Nr. L 313 vom 04.12.2019 S. 60, den Emissionsbegrenzungen der Anlage A (für einen sonstigen Abwasserparameter gemäß § 4 Abs. 3 AAEV der entsprechenden Emissionsbegrenzung der Anlage A der AAEV) zu entsprechen.Einleitungen einer IE-Richtlinien-Anlage haben innerhalb von vier Jahren nach der Veröffentlichung des Durchführungsbeschlusses 2019 aus 2031, über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates für die Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie, Amtsblatt Nummer L 313 vom 04.12.2019 Seite 60, den Emissionsbegrenzungen der Anlage A (für einen sonstigen Abwasserparameter gemäß Paragraph 4, Absatz 3, AAEV der entsprechenden Emissionsbegrenzung der Anlage A der AAEV) zu entsprechen.