Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Land- und forstwirtschaftliche Dokumente-Verordnung Anl. 1

Kurztitel

Land- und forstwirtschaftliche Dokumente-Verordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 47/2024

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 1

Inkrafttretensdatum

01.06.2024

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

LF-DOK-VO

Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht

Text

Anlage zu Paragraph 2, Absatz 6

Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument
für Arbeitsstätten mit bis zu zehn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, in denen bei der Gefahrenermittlung und -beurteilung keine Gefährdung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern festgestellt wurde, für die Schutzmaßnahmen festzulegen sind

Bezeichnung der Arbeitsstätte:

 

Adresse:

 

Zahl der im Zeitpunkt der Gefahrenermittlung und -beurteilung beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:

 

Bei der Gefahrenermittlung und -beurteilung (Paragraph 187, LAG) wurden keine Gefährdungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern festgestellt, für die Schutzmaßnahmen festzulegen wären.

Ermittlung durchgeführt von:

 

Datum, Unterschrift:

 

Schlagworte

Gefahrenbeurteilung, Sicherheitsschutzdokument

Im RIS seit

21.02.2024

Zuletzt aktualisiert am

21.02.2024

Gesetzesnummer

20012527

Dokumentnummer

NOR40260403

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2024/47/ANL1/NOR40260403

Navigation im Suchergebnis