Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Land- und forstwirtschaftliche Dokumente-Verordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Anl. 1
Inkrafttretensdatum
01.06.2024
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
LF-DOK-VO
Index
60/01 Arbeitsvertragsrecht
Text
Anlage zu § 2 Abs. 6zu Paragraph 2, Absatz 6
Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument
für Arbeitsstätten mit bis zu zehn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, in denen bei der Gefahrenermittlung und -beurteilung keine Gefährdung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern festgestellt wurde, für die Schutzmaßnahmen festzulegen sind
Bezeichnung der Arbeitsstätte: | |
Adresse: | |
Zahl der im Zeitpunkt der Gefahrenermittlung und -beurteilung beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: | |
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Bei der Gefahrenermittlung und -beurteilung (§ 187 LAG) wurden keine Gefährdungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern festgestellt, für die Schutzmaßnahmen festzulegen wären.Bei der Gefahrenermittlung und -beurteilung (Paragraph 187, LAG) wurden keine Gefährdungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern festgestellt, für die Schutzmaßnahmen festzulegen wären.
Ermittlung durchgeführt von: | |
Datum, Unterschrift: | |
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Schlagworte
Gefahrenbeurteilung, Sicherheitsschutzdokument
Im RIS seit
21.02.2024
Zuletzt aktualisiert am
21.02.2024
Gesetzesnummer
20012527
Dokumentnummer
NOR40260403