(1)Absatz eins,Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass vor dem Beginn von Arbeiten, die im spannungsfreien Zustand durchgeführt werden, der Arbeitsbereich eindeutig festgelegt wird und die Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden. Dabei sind insbesondere die fünf Sicherheitsregeln einzuhalten:
gegen Wiedereinschalten sichern,
Spannungsfreiheit feststellen,
Erden und Kurzschließen:
in Hochspannungsanlagen jedenfalls,
in Kleinspannungs- oder Niederspannungsanlagen, wenn die Gefahr besteht, dass die Anlage unter Spannung gesetzt wird,
benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken.