§ 2.Paragraph 2,
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft; zugleich tritt die Ökostrompauschale-Verordnung 2021, BGBl. II Nr. 622/2020, außer Kraft; sie ist auf für die Kalenderjahre 2021 bis 2023 zu entrichtende Ökostrompauschalen weiterhin anzuwenden. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft; zugleich tritt die Ökostrompauschale-Verordnung 2021, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 622 aus 2020,, außer Kraft; sie ist auf für die Kalenderjahre 2021 bis 2023 zu entrichtende Ökostrompauschalen weiterhin anzuwenden.