Bundesrecht konsolidiert

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Netzbenutzerkategorien-Verordnung 2024 § 3

Kurztitel

Netzbenutzerkategorien-Verordnung 2024

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 398/2024

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

01.07.2025

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

NB-V 2024

Index

58/02 Energierecht

Text

2. Abschnitt
Festlegung der Netzbenutzerkategorien

Netzbenutzerkategorien für Einspeiser

Paragraph 3,

Netzbenutzerkategorien für Einspeiser sind die in der Anlage 1 angeführten Technologien, wobei hinsichtlich der dort angeführten Thermischen Anlagen nach den in Anlage 2 angeführten Brennstoffen zu differenzieren ist, jeweils untergliedert nach

  1. Ziffer eins
    der Art des Netzbenutzers:
    1. Litera a
      Elektrizitätsunternehmen;
    2. Litera b
      Nicht-Elektrizitätsunternehmen, untergliedert nach Haushalte und Nicht-Haushalte;
  2. Ziffer 2
    der Netzebene (Paragraph 63, ElWOG 2010) am Netzanschlusspunkt;
  3. Ziffer 3
    der regionalen Klassifikation des Versorgungsgebietes;
  4. Ziffer 4
    Zählpunkt mit oder ohne Energiespeicheranlage.

Im RIS seit

27.12.2024

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2024

Gesetzesnummer

20012797

Dokumentnummer

NOR40267474

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2024/398/P3/NOR40267474

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