Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Statut für das Österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst und das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.01.2024
Außerkrafttretensdatum
Index
41/08 Ehrenzeichen, Orden, Uniformen, Abzeichen
Text
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Aufgaben der bzw. des Vorsitzenden der Kurien für die Verleihung des Österreichischen Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst, die Art der Abstimmung innerhalb der Kurien und die Protokollführung sind nach den Bestimmungen der Anlage durchzuführen.
(2)Absatz 2,Die Dekorationen und die Art des Tragens sind in der Beilage geregelt.
Im RIS seit
08.02.2024
Zuletzt aktualisiert am
08.02.2024
Gesetzesnummer
20012522
Dokumentnummer
NOR40260285