Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Schaffung von Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
11.12.2024
Außerkrafttretensdatum
Index
80/01 Organisationsrecht
Text
Schaffung von Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit
§ 1.Paragraph eins,
Folgende Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit werden im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit gemäß § 5a Bundesämtergesetz geschaffen: Folgende Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit werden im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit gemäß Paragraph 5 a, Bundesämtergesetz geschaffen:
Am Bundesamt für Wasserwirtschaft wird die „BAW Research – Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit am Bundesamt für Wasserwirtschaft“ als Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit geschaffen.
An der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen wird die „BAB Project – Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit an der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen“ als Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit geschaffen.
Im RIS seit
11.12.2024
Zuletzt aktualisiert am
11.12.2024
Gesetzesnummer
20012775
Dokumentnummer
NOR40266906