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Pensionskassen-Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2025 § 1

Kurztitel

Pensionskassen-Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2025

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 322/2024

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.01.2025

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

PK-FJMV 2025

Index

57/03 Betriebliche und private Altersvorsorge

Beachte

Ist erstmalig auf Meldungen zum Stichtag 31. Dezember 2025 anzuwenden (vgl. § 5 Abs. 1).

Text

1. Abschnitt
Gliederung und Meldung der Formblätter für Jahresabschlussdaten

Gliederung der Formblätter für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Pensionskasse sowie den Rechenschaftsbericht der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft

Paragraph eins,
  1. Absatz eins,Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Pensionskasse sind entsprechend der Gliederung und Formblätter der Anlage 1 sowie der Rechenschaftsbericht der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft ist entsprechend der Gliederung und Formblätter der Anlage 2 und Anlage 3 aufzustellen.
    1. Ziffer eins
      Die Anlage 1 beinhaltet folgende Angaben:
      1. Litera a
        Bilanz der Pensionskasse gemäß 1. und 2. Abschnitt der Anlage 1 (Formblatt A der AG);
      2. Litera b
        Gewinn- und Verlustrechnung der Pensionskasse gemäß 3. Abschnitt der Anlage 1 (Formblatt B der AG).
    2. Ziffer 2
      Die Anlage 2 beinhaltet folgende Angaben:
      1. Litera a
        Vermögensaufstellung einer VRG gemäß dem 1. und 2. Abschnitt der Anlage 2 (Formblatt A der VRG);
      2. Litera b
        Ertragsrechnung einer VRG gemäß dem 3. Abschnitt der Anlage 2 (Formblatt B der VRG).
    3. Ziffer 3
      Die Anlage 3 beinhaltet den Anhang zur Vermögensaufstellung und Ertragsrechnung einer VRG (Formblatt C der VRG).
  2. Absatz 2,Ergänzende Angaben zu den Anlagen 1 bis 3 sind im Rahmen der elektronischen Jahresmeldung gemäß Paragraph 2, entsprechend der Gliederung gemäß den Anlagen 4 bis 12 zu erstatten und beinhalten folgende Angaben:
    1. Ziffer eins
      Ergänzende Angaben zur Pensionskasse gemäß der Anlage 4;
    2. Ziffer 2
      ergänzende Angaben zur VRG gemäß der Anlage 5 betreffend
      1. Litera a
        Eckdaten zur VRG gemäß dem 1. Abschnitt der Anlage 5;
      2. Litera b
        Angaben zur Vermögensaufstellung der VRG gemäß dem 2. und 3. Abschnitt der Anlage 5;
      3. Litera c
        Angaben zur Ertragsrechnung der VRG gemäß dem 4. Abschnitt der Anlage 5;
    3. Ziffer 3
      Angaben zu Anwartschafts- und Leistungsberechtigten gemäß der Anlage 6 betreffend
      1. Litera a
        Anzahl der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten gemäß dem 1. Abschnitt der Anlage 6;
      2. Litera b
        Flussgrößen gemäß dem 2. Abschnitt der Anlage 6;
      3. Litera c
        Anzahl der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten konsortialgeführt gemäß dem 3. Abschnitt der Anlage 6;
      4. Litera d
        Flussgrößen konsortialgeführt gemäß dem 4. Abschnitt der Anlage 6;
      5. Litera e
        sonstige Angaben zu Anwartschafts- und Leistungsberechtigten gemäß dem 5. Abschnitt der Anlage 6;
    4. Ziffer 4
      Angaben zur grenzüberschreitenden Tätigkeit je Tätigkeitsland gemäß der Anlage 7;
    5. Ziffer 5
      Angaben zur Auflistung der Vermögenswerte gemäß der Anlage 8;
    6. Ziffer 6
      Angaben zur Durchrechnung der Vermögenswerte gemäß der Anlage 9;
    7. Ziffer 5
      Angaben zur Auflistung der Derivate gemäß der Anlage 10;
    8. Ziffer 7
      Angaben zu Zu- und Abflüssen von Beiträgen und Leistungen gemäß der Anlage 11;
    9. Ziffer 8
      Angaben zu Stammdaten zur VRG gemäß der Anlage 12.
  3. Absatz 3,Die Ausweis- und Bewertungsregeln gemäß den Paragraphen 2 und 3 der PK-QMV 2025 sind entsprechend anzuwenden.
  4. Absatz 4,Die mit römischen Zahlen bezeichneten Positionen der Anlage 1 und Anlage 2 sind auch anzuführen, wenn sie keinen Betrag ausweisen.

Schlagworte

Gewinnrechnung, Veranlagungsgemeinschaft, Anwartschaftsberechtigter, Zufluss, Ausweisregel

Im RIS seit

27.11.2024

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2024

Gesetzesnummer

20012744

Dokumentnummer

NOR40266524

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2024/322/P1/NOR40266524

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