Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Justiz für den Zeitraum bis 31. Dezember 2028
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 18
Inkrafttretensdatum
02.02.2024
Außerkrafttretensdatum
16.03.2026
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Beachte
materiell derogiert durch
BGBl. II Nr. 54/2026
Text
Zusätzliche Maßnahmen zur Frauenförderung im Bereich der Gerichtsvollzieher/innen
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
§ 18.Paragraph 18,
Alle zuständigen Stellen haben dafür zu sorgen, dass die Recruitingmaßnahme für den Berufszugang und das Aufnahmeverfahren besonders auf die Gewinnung von Frauen als Gerichtsvollzieherinnen ausgerichtet ist.
Schlagworte
Gerichtsvollzieherin
Im RIS seit
02.02.2024
Zuletzt aktualisiert am
27.03.2026
Gesetzesnummer
20012518
Dokumentnummer
NOR40260201