Bundesrecht konsolidiert

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Militärauszeichnungsverordnung 2024 § 1

Kurztitel

Militärauszeichnungsverordnung 2024

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 249/2024

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.10.2024

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

MAV 2024

Index

43/01 Wehrrecht allgemein

Text

Ausstattung

Paragraph eins,

Die militärischen Auszeichnungen sind zu gestalten nach den Beschreibungen für

  1. Ziffer eins
    das Militär-Verdienstzeichen in der Anlage 1,
  2. Ziffer 2
    die Tapferkeitsmedaille in der Anlage 2,
  3. Ziffer 3
    die Militär-Anerkennungsmedaille in der Anlage 3,
  4. Ziffer 4
    die Einsatzmedaille in der Anlage 4,
  5. Ziffer 5
    die Wehrdienst-Auszeichnung in den Anlagen 5 und 6 sowie
  6. Ziffer 6
    die Milizmedaille in der Anlage 7.

Im RIS seit

16.09.2024

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2024

Gesetzesnummer

20012688

Dokumentnummer

NOR40265186

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2024/249/P1/NOR40265186

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