Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 9
Inkrafttretensdatum
07.08.2024
Außerkrafttretensdatum
04.12.2025
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Teilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung
§ 9.Paragraph 9,
Teilzeitbeschäftigung stellt in keinem Fall einen Hinderungsgrund für die Übernahme einer Leitungsposition dar. Es müssen die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden, dass Leitungspositionen grundsätzlich auch Teilzeitbeschäftigten zugänglich sind. Modelle der Teamarbeit und Projektverantwortlichkeit in Abteilungen sollen erprobt werden (Pilotprojekte, um neue Formen der inhaltlichen Stellvertretung, der internen Kommunikationsabläufe und anderer Rahmenbedingungen zu erproben).
Im RIS seit
07.08.2024
Zuletzt aktualisiert am
05.12.2025
Gesetzesnummer
20012664
Dokumentnummer
NOR40264717