Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 15
Inkrafttretensdatum
07.08.2024
Außerkrafttretensdatum
04.12.2025
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Vortragende und Unterrichtsmaterialien
§ 15.Paragraph 15,
(1)Absatz eins,Die Erhöhung des Frauenanteils an den Mitgliedern in Prüfungskommissionen und bei Vortragenden ist anzustreben. Einmal jährlich wird eine Liste mit den Vortragenden und Prüferinnen bzw. Prüfern des Ressorts den Gleichbehandlungsbeauftragten übermittelt. Bei der Suche nach neuen Vortragenden und Prüferinnen bzw. Prüfern wird die oder der zuständige Gleichbehandlungsbeauftragte einbezogen.
(2)Absatz 2,Die pädagogischen Trainingsseminare für Vortragende sind um die Themenkreise „versteckte Frauendiskriminierung“, „Gleichbehandlung“ und „gezielte Förderung von Frauen in der Aus- und Weiterbildung“ zu erweitern.
(3)Absatz 3,Lehrpläne dürfen keinerlei (mittelbare) frauendiskriminierende Inhalte enthalten und sind um frauenspezifische Themenbereiche zu erweitern.
Schlagworte
Ausbildung
Im RIS seit
07.08.2024
Zuletzt aktualisiert am
05.12.2025
Gesetzesnummer
20012664
Dokumentnummer
NOR40264723