Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 14
Inkrafttretensdatum
07.08.2024
Außerkrafttretensdatum
04.12.2025
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Schulung von Führungskräften
§ 14.Paragraph 14,
(1)Absatz eins,Personalverantwortliche und Bedienstete, die mit Maßnahmen der Organisationsentwicklung betraut sind, haben sich über das B-GlBG und damit verbundene Fragen der Frauenförderung zu informieren. Diese Themen sind bei den Fachtagungen der Personalverantwortlichen bei aktuellem Anlass zu behandeln.
(2)Absatz 2,In den Führungskräfteschulungen des Ressorts sind Themen wie Frauenförderung, Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, Dienstrecht, Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu behandeln. Besonderes Augenmerk ist auf die Fähigkeit zur Delegierung von Verantwortung und zur Teamarbeit zu legen.
(3)Absatz 3,Für Frauen in Führungspositionen, Gleichbehandlungsbeauftragte und Frauenbeauftragte sowie Frauen in beruflichen Problemsituationen soll die Teilnahme an Einzelsupervisionen bzw. Coaching ermöglicht werden.
Im RIS seit
07.08.2024
Zuletzt aktualisiert am
05.12.2025
Gesetzesnummer
20012664
Dokumentnummer
NOR40264722